
Die führende Survival- und Schiess-Schule in Afrika

Geschäftsbedingungen
1) VERTRAGSVERHALTNIS
Dieser Vertrag besteht zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (=Teilnehmer) und SurvivalZone Ranger Academy CC (=SZ).
2) IN KRAFT TRETEN
Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Teilnehmer in Kraft. "Teilnehmer" ist jede Person, die sich selber anmeldet, oder durch einen Stellvertreter namentlich zur Teilnahme an einem SZ-Programm anmeldet worden ist.
3) BEZAHLUNG:
Innerhalb von 5 Tagen nach Anmeldebestätigung durch SZ ist eine Anzahlung von 50 % des Teilnahmepreises auf das SZ -Konto fällig. Der Restbetrag muß spätestens 90 Tage vor Beginn des Teilnahmezeitraums auf das SZ -Konto eingehen. - Die Bankverbindung wird in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
4) RÜCKTRITTS‑ & KÜNDIGUNGS-KLAUSEL
1. Bis 90.Tag vor Beginn des Teilnahmezeitraums beträgt die Stornierungsgebühr 50 % , ab 89. bis zum 60.Tag 70%, ab 59.Tag bis zum Beginn des Teilnahmezeitraums 100% des Gesamtpreises.
2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Erkrankungen) kann SZ jederzeit vor Beginn des Teilnahmezeitraums von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5) HAFTUNG
1. SZ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäfts für die gewissenhafte Programm-vorbereitung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen. Ferner haftet SZ für die ordungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Programmleistungen, - jedoch nicht in Fällen, in denen höhere Gewalt die Erbringung der Leistungen be- oder verhindert (z.B. Fahrzeugpannen, Fehler von fremden Leistungsträgern usw.).
Bei Ankunft müssen eine Haftungsausschlusserklärung von jedem volljährigen Teilnehmer unterschrieben werden.
2. Ist SZ nur Vermittler fremder Leistungen, so haftet SZ nicht für die Leistungserbringung selbst, sondern nur für die ordungsgemäße Vermittlung der Leistung. In keinem Fall ist SZ für Versäumnisse von Fremdleistungsträgern haftbar zu machen.
3. Bei Auftreten höherer Gewalt (widrige Wetter- und Straßenbedingungen, Fahrzeugpannen, usw.) hat SZ das Recht, das Programm entsprechend zu ändern. SZ wird versuchen, für dadurch entfallene Leistungen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. SZ übernimmt jedoch keinerlei Haftung für solche Änderungen des Programms.
4. SZ wird jede im Rahmen der Teilnahmezielsetzung mögliche Vorsichtsmaßnahme ergreifen, um die Sicherheit des Teilnehmers zu gewährleisten, kann aber keinerlei Haftung für erlittene Personen- oder Sachschäden seitens des Teilnehmers übernehmen. Der Teilnehmer sichert SZ hiermit Haftungsfreiheit für jede Form von Personen- oder Sachschäden zu.
5. Der Teilnehmer sollte zur eigenen Absicherung ein entsprechendes Reiseversicherungspaket abschließen (Unfall‑, Haftpflicht‑ und Krankenversicherung, Rückreise bei Unfall/Krankheit, Versicherung von Such‑, Rettungs‑ und Bergungskosten).
6. GEFAHRENHINWEIS:
Dem Teilnehmer ist bewußt, daß die Teilnahme eine gute gesundheitliche Verfassung verlangt. Der Teilnehmer versichert, daß diese Voraussetzung in seiner Person vorliegt. Ferner versichert der Teilnehmer, daß er die Risiken der Programmteilnahme bewußt in Kauf nimmt und auf eigene Gefahr an dem Programm teilnimmt. - Eine Haftungsausschlusserklärung muss vor Ort unterzeichnet werden.
7. TEILNAHMEALTER:
Dem Teilnehmer ist bewußt, daß er mindestens 18 Jahre alt sein muss, um an einem SZ =Programm teilzunehmen, Der Teilnehmer versichert, daß diese Voraussetzung in seiner Person vorliegt.
8. EINREISEVORSCHRIFTEN:
Für die Einhaltung von Paß‑, Zoll‑, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer verantwortlich. SZ ist nicht haftbar zu machen, falls dem Teilnehmer die Einreise in ein Gastgeberland verweigert wird.
9.ANREISE
Falls nicht anderweitig mitgeteilt, beginnt das Programm am Morgen des ersten Tages (um spätestens 9 Uhr) in der Ankunftshalle des Internationalen Flughafen Windhuk und endet dort am Nachmittag/Abend des letzten Tages (um frühestens 1600 Uhr). Der Teilnehmer muss sicherstellen, zu diesen Zeiten am vereinbarten Treffpunkt zu sein und seine Anreise entsprechend dieser Zeiten zu planen.
10. GERICHTSSTAND:
Gerichtsstand ist Windhuk/Namibia.